Das Europäische Parlament und der Rat erzielten eine vorläufige politische Einigung über eine EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten. Mit der
Annahme und Anwendung des neuen Gesetzes soll sichergestellt werden, dass eine Reihe von
Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht länger zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen. Da die EU einer der größten Wirtschaftsbereiche und Verbraucher dieser Rohstoffe ist, wird dieser Schritt dazu beitragen, einen erheblichen Teil der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu beenden und somit die Treibhausgasemissionen und den Verlust an biologischer Vielfalt zu reduzieren.
Sobald die neuen Vorschriften in Kraft treten, müssen alle betroffenen Unternehmen ihre
Sorgfaltspflicht erfüllen, wenn sie folgende Waren in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU
ausführen: Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (wie Rindfleisch, Möbel oder Schokolade). Zu dieser politischen Einigung ist man nur 12 Monate nach dem Vorschlag der Kommission von 2021 gekommen. Die endgültige Fassung baut auf den von der Kommission vorgeschlagenen Kernpunkten
auf: Bekämpfung der Entwaldung, unabhängig davon, ob sie legal oder illegal ist; strenge Rückverfolgbarkeitsanforderungen zur Verbindung der Rohstoffe mit der landwirtschaftlichen
Nutzfläche, auf der sie erzeugt wurden, und ein Länder-Benchmarkingsystem.